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ArbG Koblenz, 14.01.2020 - 6 Ca 2849/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.01.2020 - 6 Ca 2849/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.01.2020, Az.: 6 Ca 2849/19, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat daraufhin durch Urteil vom 14.01.2020 - 6 Ca 2849/19 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers weder durch die außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten vom 18.09.2019, noch durch ihre hilfsweise ordentliche Kündigung vom 18.09.2019 aufgelöst worden ist.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. Januar 2020, Aktenzeichen 6 Ca 2849/19, der Beklagten in vollständig abgefasster Form am 06. März 2020 zugegangen, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. Januar 2020 - 6 Ca 2849/19 - zurückzuweisen.