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ArbG Koblenz, 17.01.2005 - 7 Ca 2189/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 17.01.2005 - 7 Ca 2189/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 6 Sa 240/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 6 Sa 240/05
Kündigung und Sozialauswahl
Die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 17.01.2005 - Az.: 7 Ca 2189/04 - und vom 09.05.2005 - Az.: 7 Ca 255/05 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Parteien streiten in dem Verfahren 7 Ca 2189/04 und 7 Ca 255/05 Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - um die Wirksamkeit einer Kündigung der Beklagten, welche mit Schreiben vom 21.09.2004 erklärt worden ist und darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Sanitärinstallateur weiterzubeschäftigen.
die Beklagte zu verurteilen, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Sanitärinstallateur über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreites 7 Ca 2189/04 weiterzubeschäftigen.