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ArbG Koblenz, 20.02.2020 - 2 Ca 3568/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 20.02.2020 - 2 Ca 3568/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20. Februar 2020 - 2 Ca 3568/19 - zu Ziffer 1 des Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Der Klageantrag zu 3. aus der Klageschrift vom 19. November 2019 wird abgewiesen.Mit Urteil vom 20. Februar 2020 - 2 Ca 3568/19 - hat das Arbeitsgericht Koblenz die Beklagte zur Zahlung von 1.200,- Euro brutto sowie zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verurteilt und im übrigen die Kündigungsschutzklage wie auch die Widerklage abgewiesen.
unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.02.2020, Az.: 2 Ca 3568/19 die Klage abzuweisen und widerklagend die Klägerin zu verurteilen, an die Beklagte 707, 70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Januar 2020 zu zahlen.