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ArbG Koblenz, 29.10.2020 - 5 Ga 32/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 29.10.2020 - 5 Ga 32/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 SaGa 8/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 SaGa 8/20
Einstweilige Verfügung - Unterlassung Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.10.2020, Az.: 5 Ga 32/20, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung daraufhin durch Urteil vom 29.10.2020 - 5 Ga 32/20 - zurückgewiesen.
Des Weiteren hat das Arbeitsgericht durch Beschluss vom 02.11.2020 - 5 Ga 32/20 - die streitgegenständlichen Informationen im Verfahren 5 Ga 32/20 betreffend die Inhalte der Anlagen A 1 und A 2 gem. § 16 Abs. 1 GeschGehG insgesamt als Geheimhaltungsbedürftig eingestuft.