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   ArbG Koblenz, 29.10.2020 - 5 Ga 32/20   

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ArbG Koblenz, 29.10.2020 - 5 Ga 32/20 (https://dejure.org/2020,56898)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2020 - 5 Ga 32/20 (https://dejure.org/2020,56898)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 5 Ga 32/20 (https://dejure.org/2020,56898)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 SaGa 8/20

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.10.2020, Az.: 5 Ga 32/20, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Koblenz hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung daraufhin durch Urteil vom 29.10.2020 - 5 Ga 32/20 - zurückgewiesen.

    Des Weiteren hat das Arbeitsgericht durch Beschluss vom 02.11.2020 - 5 Ga 32/20 - die streitgegenständlichen Informationen im Verfahren 5 Ga 32/20 betreffend die Inhalte der Anlagen A 1 und A 2 gem. § 16 Abs. 1 GeschGehG insgesamt als Geheimhaltungsbedürftig eingestuft.

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