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ArbG Lörrach, 08.04.2014 - 4 BV 7/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 08.04.2014 - 4 BV 7/13
- LAG Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 11 TaBV 5/14
- BAG, 01.06.2016 - 7 ABR 10/15
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 11 TaBV 5/14
Berichterstattung durch Vertreter des Europäischen Betriebsrats
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach vom 08.04.2014 - 4 BV 7/13 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 08.04.2014 - 4 BV 7/13 - hat das Arbeitsgericht Lörrach - Kammern Radolfzell - die Anträge des EBRA abgewiesen und ausgeführt, der Begriff der Erforderlichkeit im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne sei auch im Rahmen der Prüfung des § 39 Satz 3 EBRG anwendbar.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach, Kammern Radolfzell, vom 08.04.2014, Aktenzeichen 4 BV 7/13, wird abgeändert.