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   ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09   

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https://dejure.org/2009,2437
ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09 (https://dejure.org/2009,2437)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 16.10.2009 - 4 Ca 248/09 (https://dejure.org/2009,2437)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 4 Ca 248/09 (https://dejure.org/2009,2437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von 6 Maultaschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit des Diebstahls von 6 Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung durch eine Altenpflegerin zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung; Verletzung von arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten durch den Arbeitnehmer; Geltung des sogenannten ...

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Diebstahl

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diebstahl von sechs Maultaschen - außerordentliche Kündigung

  • Telepolis (Pressebericht)

    Das fragile "Vertrauensverhältnis" der Arbeitgeber zu ihren Angestellten

  • vghmannheim.de (Pressemitteilung)

    "Maultaschenfall"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer sich übriggebliebene Verpflegungsreste aneignet kann fristlos entlassen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls von 6 Maultaschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls von sechs Maultaschen, die entsorgt worden wären, rechtmäßig - Erteilung einer Abmahnung für fehlerhaftes Handeln nicht ausreichend - Mitarbeiterin griff in das Eigentum des Arbeitgebers ein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.10.2009)

    Gericht bestätigt Kündigung wegen sechs gestohlener Maultaschen // Altenpflegerin wollte übriggebliebenes Essen nach Hause nehmen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls von sechs Maultaschen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Der Arbeitnehmer bricht durch eine Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers (vgl. BAG Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98 - juris).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Entscheidungen bereits ausgeführt, (vgl. nur BAG, 12.08.1999, 2 AZR 923/98 - juris).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigen von Arbeitnehmern zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83; Urteil vom 20. September 1984, 2 AZR 633/82; Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 36/03; Beschluss vom 16. Dezember 2004, 2 ABR 7/04; BAG, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06 - alle juris).

    Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beziehungsweise der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist (Prüfung auf der 2. Stufe des § 626 Abs. 1 BGB) kann zu der Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (vgl. BAG vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03 - juris).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Eine derartige Bekanntmachung ist beispielsweise wiederum dann zu bejahen, wenn die entsprechende Vertretungsregelung in einem Geschäftsverteilungsplan niedergelegt ist, welcher von den jeweiligen Arbeitnehmern zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 20.08.1997, 2 AZR 518/96; BAG Urteil vom 03.07.2003, 2 AZR 235/02 - beide juris).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Eine derartige Bekanntmachung ist beispielsweise wiederum dann zu bejahen, wenn die entsprechende Vertretungsregelung in einem Geschäftsverteilungsplan niedergelegt ist, welcher von den jeweiligen Arbeitnehmern zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 20.08.1997, 2 AZR 518/96; BAG Urteil vom 03.07.2003, 2 AZR 235/02 - beide juris).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigen von Arbeitnehmern zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83; Urteil vom 20. September 1984, 2 AZR 633/82; Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 36/03; Beschluss vom 16. Dezember 2004, 2 ABR 7/04; BAG, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06 - alle juris).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Bei dieser Prüfung besteht kein hinreichender Anlass, neben dem Alter und der Beschäftigungsdauer die Tatsache der ordentlichen Unkündbarkeit des Arbeitnehmers erneut zu dessen Gunsten zu berücksichtigen und damit den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer besser zu stellen als einen Arbeitnehmer ohne diesen Sonderkündigungsschutz bei entsprechenden Einzelfallumständen und beiderseitigen Interessen (BAG Urteil vom 24.07.2006, 2 AZR 386/05; BAG Urteil vom 10. Oktober 2002, 2 AZR 418/01 - beide juris).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Ein Zurückweisungsrecht besteht nur dann, wenn der Kündigungsempfänger keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muss (BAG, Urteil vom 29.10.1992, 2 AZR 460/92 - juris).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigen von Arbeitnehmern zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83; Urteil vom 20. September 1984, 2 AZR 633/82; Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 36/03; Beschluss vom 16. Dezember 2004, 2 ABR 7/04; BAG, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06 - alle juris).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigen von Arbeitnehmern zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83; Urteil vom 20. September 1984, 2 AZR 633/82; Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 36/03; Beschluss vom 16. Dezember 2004, 2 ABR 7/04; BAG, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06 - alle juris).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigen von Arbeitnehmern zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83; Urteil vom 20. September 1984, 2 AZR 633/82; Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 36/03; Beschluss vom 16. Dezember 2004, 2 ABR 7/04; BAG, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06 - alle juris).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

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