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ArbG Lüneburg, 09.11.2007 - 1 Ca 294/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 09.11.2007 - 1 Ca 294/07
- LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 6 Sa 5/08
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 6 Sa 5/08
Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks …
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 09.11.2007 - 1 Ca 294/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichtes Lüneburg vom 09.11.2007 - 1 Ca 294/07 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 8.144,60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2007 zu zahlen.
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 9. November 2007 - 1 Ca 294/07 - wird auch insoweit zurückgewiesen.