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ArbG Leipzig, 20.05.2020 - 4 BV 64/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 20.05.2020 - 4 BV 64/19
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
- BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren der Betriebsratswahl; …
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20.05.2020 - 4 BV 64/19 - abgeändert und der Antrag der Antragstellerin/Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20.05.2020 - 4 BV 64/19 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.
Auf die gemäß § 87 Abs. 1 ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Beschwerde des Betriebsrats/Beteiligten zu 2. ist der Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20.05.2020 - 4 BV 64/19 - abzuändern und der Antrag der Arbeitgeberin/Antragstellerin/Beteiligten zu 1. zurückzuweisen.