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ArbG Limburg, 09.01.2003 - 2 Ca 198/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Limburg, 09.01.2003 - 2 Ca 198/02
- LAG Hessen, 13.01.2004 - 4 Sa 1201/03
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 13.01.2004 - 4 Sa 1201/03
Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Limburg vom 09.01.2003 - 2 Ca 198/02 - wird als unzulässig verworfen.das Urteil des Arbeitsgerichts Limburg vom 09.01.2003 zu Az.: 2 Ca 198/02 abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der Befristungsabrede gemäß Schreiben der Beklagten vom 27.08.2002 nicht beendet worden ist, sondern über den 30.09.2002 hinaus unbefristet fortbesteht.