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ArbG Ludwigshafen, 01.09.2008 - 5 Ca 422/08 |
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ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 01. September 2008 - 5 Ca 422/08 (https://dejure.org/2008,52404)
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 01.09.2008 - 5 Ca 422/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - 5 Ta 201/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - 5 Ta 201/08
Streitwert - keine Festsetzung eines gesonderten Vergleichsmehrwerts
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 01.09.2008 - 5 Ca 422/08 - wird zurückgewiesen.Der Gegenstandswert wurde in der Güteverhandlung vom 03.06.2008, in der der Rechtsstreit 5 Ca 422/08 durch Vergleich erledigt wurde, nach Anhörung des Beschwerdeführers auf 2.314,00 EUR für das Verfahren und auf 3.458,00 EUR für den Vergleich festgesetzt.