Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 08.06.2021 - 4 Ca 128/21 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 08.06.2021 - 4 Ca 128/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2022 - 8 Sa 246/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2022 - 8 Sa 246/21
Einzelfallentscheidung zu einer individualvertraglichen Erhöhung eines …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 8. Juni 2021, Az. 4 Ca 128/21, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 8. Juni 2021 - 4 Ca 128/21 - verwiesen.
Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 8. Juni 2021 - 4 Ca 128/21 - abgewiesen und zur Begründung - zusammengefasst - ausgeführt: Die Klage sei als sog. Elementenfeststellungsklage zulässig.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 8. Juni 2021, Az.: 4 Ca 128/21, abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, für die Abrechnung der dem Kläger gemäß Betriebsvereinbarung Nummer 01/2019 über die Zahlung einer leistungsorientierten Vergütung anhand von Zielvereinbarungen vom 25.03./03.04.2019 zustehenden Zielerreichungsprämie das als Grundlage in Ziffer 5.1.