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ArbG Ludwigshafen, 08.11.2018 - 5 Ca 281/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 08.11.2018 - 5 Ca 281/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 08.11.2018 - 5 Ca 281/18 - aufgehoben.Das Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - hat daraufhin durch Urteil vom 08.11.2018 - 5 Ca 281/18 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung vom 03.04.2018 nicht aufgelöst worden ist, und weiterhin die Beklagte verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Sachbearbeiterin weiter zu beschäftigen und an sie 5.700,00 Euro brutto nebst Zinsen zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammer Landau - vom 08.11.2018 - 5 Ca 281/18 - teilweise aufzuheben und.