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ArbG Ludwigshafen, 10.03.2021 - 1 Ca 340/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 10.03.2021 - 1 Ca 340/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 141/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 141/21
Zugang der Kündigungserklärung - ordentliche Probezeitkündigung - Darlegungslast
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2021, Az. 1 Ca 340/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2021 - 1 Ca 340/20 - auf aufrechtzuerhalten.
das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2021 - 1 Ca 340/20 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat daraufhin das Urteil vom 10.03.2021 sein Versäumnisurteil vom 20.01.2020 - 1 Ca 340/20 - aufrechterhalten.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2021 - 1 Ca 340/20 - aufzuheben und die Klage als unbegründet abzuweisen.
die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2021 - 1 Ca 340/20 - zurückzuweisen.