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ArbG Ludwigshafen, 17.07.2020 - 1 Ca 102/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.07.2020 - 1 Ca 102/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - 2 Ta 130/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - 2 Ta 130/20 Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17. Juli 2020 - 1 Ca 102/20 -unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen dahingehend abgeändert, dass der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin für das Verfahren auf 14.957,33 EUR und für den Vergleich auf 19.943,64 EUR festgesetzt wird.