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ArbG Ludwigshafen, 27.08.2021 - 1 Ca 1749/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 27.08.2021 - 1 Ca 1749/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 Sa 349/21
- BAG, 18.10.2022 - 2 AZN 455/22
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 Sa 349/21
Außerordentliche Kündigung - fahrlässige Erstattung einer Strafanzeige gegen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 27. August 2021 - 1 Ca 1749/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 27. August 2021 - 1 Ca 1749/20 - Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 27. August 2021 - 1 Ca 1749/20 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die mit Schreiben der Beklagten vom 11. November 2020 ausgesprochene Kündigung weder fristlos aufgelöst wurde noch durch die mit Schreiben vom 19. November 2020 ausgesprochene Kündigung ordentlich zum 30. Januar 2021 aufgelöst wurde.