Rechtsprechung
   ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,82917
ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11 (https://dejure.org/2011,82917)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11 (https://dejure.org/2011,82917)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 02. November 2011 - 7 Ca 2255/11 (https://dejure.org/2011,82917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,82917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Die Gerichte haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56, zu II der Gründe, Rn. 17; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284 - 293, zu I 2. a der Gründe; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52, zu II der Gründe).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit der Arbeitgeber (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284 bis 293, zu I 2 der Gründe, Rn. 41).

    Die zur Akte gereichten Kopien von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen genügen nicht den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs und können daher nicht den von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284 bis 293, zu I 2 der Gründe, Rn. 41) als erforderlich angesehenen Einstieg in die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin bilden.

    Allein Endzahlen zu negativen Betriebsergebnissen stellen einen zu engen Ausschnitt für eine sachgerechte Unternehmensbeurteilung dar (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82).".

  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Hierzu führt das Landesarbeitsgericht Hamm (27. Februar 2001 - 6 Sa 584/97 juris) aus: "Allein die Darlegung der Endergebnisse von Handelsbilanzen und Betriebsergebnisberechnungen reicht insoweit nicht aus.

    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Beklagte in dem Termin zur Verhandlung vor der Kammer die Original-Jahresabschlüsse mit Anhang und Lagebericht zur Einsichtnahme hätte zur Verfügung stellen können, denn erst im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegte, nicht rechtzeitig vorab bekannt gemachte Schriftsätze und Unterlagen, deren sofortige Kenntnisnahme wegen Umfangs oder Komplexität weder der Kammer noch der gegnerischen Partei möglich ist, werden nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung und sind daher bei der auf die Verhandlung folgenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen, ohne dass es einer Zurückweisung des Vorbringens als verspätet bedarf (LAG Hamm 27. Februar 2001 - aaO., Leitsatz und zu I 3.3.2.5 der Gründe, Rn. 57).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Für den vergangenen Zeitraum ab dem 1. Januar 2011 bis zum 31. Oktober 2011 besitzt der Kläger entsprechend seines bezifferten Antrages einen Anspruch auf rückständige Betriebsrente in Höhe von (...) EUR brutto nebst Verzugszinsen aus §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nach kalendermäßig bestimmter Fälligkeit ab dem jeweiligen 1. des Folgemonats als Verzugsbeginn (a. A. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09, 2. Leitsatz und zu II der Gründe, Rn. 31/32).".
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Hierbei bildet die Anpassung der Betriebsrente den gesetzlichen Regelfall, die Nichtanpassung ist die Ausnahme (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06, BAGE 126, 120).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Die Gerichte haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56, zu II der Gründe, Rn. 17; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284 - 293, zu I 2. a der Gründe; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52, zu II der Gründe).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung der Betriebsrente entgegen (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1 bis 11 = AP BetrAVG § 16 Nr. 35, zu I 2 a der Gründe, Rn. 15; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP BetrAVG § 16 Nr. 34, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Hierbei setzt eine zuverlässige Prognose eine Vorausschau in die nächsten drei Jahre voraus (BAG 17. April 1996 - zu I 2 b bb (2.) der Gründe, Rn. 19; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72 bis 85 = AP BetrAVG § 16 Nr. 53, zu II 2 b der Gründe, Rn. 26).
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (zuletzt BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Die wirtschaftlichen Verhältnisse vor dem Anpassungsstichtag sind insoweit von Bedeutung, als daraus Rückschlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43, zu II 2 a der Gründe, Rn. 2.).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
    Die Gerichte haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56, zu II der Gründe, Rn. 17; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284 - 293, zu I 2. a der Gründe; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52, zu II der Gründe).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht