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ArbG München, 28.12.2016 - 35 Ca 12195/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG München, 28.12.2016 - 35 Ca 12195/16
- LAG München, 26.07.2017 - 8 Sa 34/17
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch
Auszug aus ArbG München, 28.12.2016 - 35 Ca 12195/16
Damit ist bereits dem Wortlaut nach jeder Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage und folglich auch ein materiellrechtlich begründeter Kostenerstattungsanspruch entsprechend gemindert (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1992 - 8 AZR 288/91).
- LAG München, 26.07.2017 - 8 Sa 34/17
Kostenerstattung, Schadensersatz
Die Berufung der Klägerin gegen das Versäumnis- und Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.17.2016 - 35 Ca 12195/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Mit Versäumnis- und Endurteil vom 28.12.2016 - 35 Ca 12195/16 hat das Arbeitsgericht den Anträgen 1 und 2 in vollem Umfang sowie Antrag 4 teilweise (bezogen auf die Anträge 1 und 2) stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen.
das Versäumnis- und Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.12.2016 - 35 Ca 12195/16 - abzuändern und den Beklagten über den Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts München hinaus zu verurteilen, an die Klägerin weitere EUR 1.434,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2016 zuzahlen.