Rechtsprechung
ArbG Mainz, 05.03.2020 - 3 Ca 1039/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,54231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 05.03.2020 - 3 Ca 1039/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 160/20
- BAG, 20.07.2022 - 7 AZR 239/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 160/20
Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung - Post-Doc-Phase
Die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. März 2020 - 3 Ca 1039/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 5. März 2020 - 3 Ca 1039/19 - hat das Arbeitsgericht Mainz der Klage stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. März 2020, Az. 3 Ca 1039/19, zugestellt am 4. Mai 2020, abzuändern und die Klage abzuweisen.
die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.03.2020, AZ 3 Ca 1039/19, zurückzuweisen.