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ArbG Mainz, 05.12.2019 - 3 Ca 1236/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 05.12.2019 - 3 Ca 1236/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 99/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 100/20
Eingruppierung eines Gruppenleiters in der Logistik - GTV Einzelhandel …
Das Arbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 05.12.2019 (3 Ca 1236/19) festgestellt, dass die Versetzung des Klägers vom 06.08.2019 von der Position des Gruppenleiters auf die Position des Lagerarbeiters zum 07.08.2019 unwirksam sei.Außerdem wird Bezug genommen auf die zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 TaBV 18/19 (3 BV 54/19), 3 BV 35/19 und 5 Sa 99/20 (3 Ca 1236/19).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 99/20
Versetzung - befristete Übertragung einer Stelle zur Erprobung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. Dezember 2019, Az. 3 Ca 1236/19, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.