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ArbG Mainz, 15.07.2020 - 9 Ca 1705/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.07.2020 - 9 Ca 1705/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2021 - 2 Sa 394/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2021 - 2 Sa 394/20
Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers
Die Berufung der Beklagten (einschließlich der Widerklage) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.07.2020 - 9 Ca 1705/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Juli 2020 - 9 Ca 1705/19 - und die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Juli 2020 - 9 Ca 1705/19 - abzuändern und.