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ArbG Mainz, 15.09.2021 - 2 Ca 497/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.09.2021 - 2 Ca 497/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 417/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 417/21
Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die Berufungsbegründung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 2 Ca 497/21 - vom 15. September 2021 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. September 2021 - 2 Ca 497/21 - abzuändern und nach den Schlussanträgen zu erkennen.