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ArbG Mainz, 24.10.2018 - 4 Ca 832/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 24.10.2018 - 4 Ca 832/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18
Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.10.2018 - Az.: 4 Ca 832/18 - wird zurückgewiesen.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.10.2019 - Az.: 4 Ca 832/18 - wird zurückgewiesen.
Mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2018 - 4 Ca 832/18 - hat das Arbeitsgericht Mainz die Beklagte zur Zahlung von 4.000,00 EUR nebst Zinsen an den Kläger verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen.
unter Abänderung des am 24. Oktober 2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - 4 Ca 832/18 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 51.530,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juni 2018 zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24. Oktober 2018 - 4 Ca 832/18 - in Punkt 1. insoweit abzuändern, als es der Zahlungsklage in Höhe von 4.000,00 EUR nebst Zinsen entsprochen hat;.