Rechtsprechung
ArbG Mainz, 26.04.2022 - 3 Ca 937/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,45957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.04.2022 - 3 Ca 937/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
Anhörung des Betriebsrats - Kündigung während Probezeit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.04.2022 - 3 Ca 937/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 26.04.2022 - 3 Ca 937/21 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 3 Ca 937/21 - wird wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 17.07.2022, zugegangen am selben Tage, nicht aufgelöst ist.
die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.04.2022 - 3 Ca 937/21 - zurückzuweisen.