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ArbG Mainz, 29.07.2008 - 10 Ca 541/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.07.2008 - 10 Ca 541/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 1 Ta 27/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 1 Ta 27/09
Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen einen den …
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten Beschwerdefrist hinsichtlich der eingelegten sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.07.2008 - 10 Ca 541/07 wird verworfen.2. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers vom 31.10.2008 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.07.2008 - 10 Ca 541/07 wird verworfen.