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ArbG Mannheim, 18.09.2014 - 1 Ca 361/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 18.09.2014 - 1 Ca 361/14
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. September 2014 (Az.: 1 Ca 361/14) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Die analog §§ 252, 567 Abs. 1 ZPO statthafte (vgl. BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - NZA 2009, 804;… Zöller-Stöber, ZPO, 28. Auflage 2010, § 216 Rn. 21) und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. September 2014 (Az.: 1 Ca 361/14) ist nicht begründet und war zurückzuweisen.