Rechtsprechung
ArbG Marburg, 12.02.2010 - 2 BV 10/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 12.02.2010 - 2 BV 10/09
- LAG Hessen, 17.03.2011 - 9 TaBV 59/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.03.2011 - 9 TaBV 59/10
Kostentragungspflicht - Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung im …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Marburg vom 12. Februar 2010 - 2 BV 10/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Marburg hat dem Antrag durch Beschluss vom 12. Febr. 2010 - 2 BV 10/09 - in Höhe von EUR 41.650 stattgegeben und ihn im Übrigen zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Marburg vom 12. Febr. 2010 - 2 BV 10/09 - abzuändern und die Beteiligte zu 2) zu verurteilen, an sie EUR 126.971,57 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2009 und weitere EUR 14.284,76 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Nov.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Marburg vom 12. Febr. 2010 - 2 BV 10/09 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen sowie die Beschwerde der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.