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   ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07   

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https://dejure.org/2007,23666
ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07 (https://dejure.org/2007,23666)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07 (https://dejure.org/2007,23666)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 16. November 2007 - 13 Ca 5293/07 (https://dejure.org/2007,23666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ArbG Nürnberg wirft Bahn wegen Anrufung verschiedener deutscher Arbeitsgerichte mit dem Antrag auf bundesweites Streikverbot willkürliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten vor - Arbeitsgericht Nürnberg verweist Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Frankfurt/M.

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
    Die Ausnutzung einer formal gegebenen Zuständigkeit durch die Klagepartei, um ein Gericht anzurufen, dessen Rechtsprechung der Klagepartei günstig erscheint, ist treuwidrig und rechtsmissbräuchlich (OLG Hamm vom 15.05.1986, 4 U 326/85, NJW 1987, 138).
  • ArbG Nürnberg, 08.08.2007 - 13 Ga 65/07

    Lokführerstreik - Untersagung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
    Die Tatsache, dass sich das Arbeitsgericht Nürnberg im einstweiligen Verfügungsverfahren - Beschluss vom 08.08.2007, 13 Ga 65/07 - für zuständig erklärt hat, steht dem nicht entgegen.
  • ArbG Nürnberg, 08.12.1987 - 12 Ca 5805/87
    Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
    Anderes lässt sich auch nicht dem Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 08.12.1987 (12 Ca 5805/87, NZA 1988, 366) entnehmen.
  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
    Wäre Ort der unerlaubten Handlung im Sinne von § 32 ZPO jeder Ort, an dem vermutlicherweise zu Streikhandlungen aufgerufen wird oder solche drohen, so käme man in Fällen wie dem vorliegenden zu einem "fliegenden Gerichtsstand" mit der Folge einer willkürlichen Gerichtsstandswahl (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2002, 4 AR 81/02).
  • ArbG Stuttgart, 02.08.2007 - 12 Ga 31/07

    Gerichtsstand: Örtliche Zuständigkeit für Unterlassungsanträge im Zusammenhang

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
    Insofern wird auf die rechtlichen Ausführungen in der Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 02.08.2007 (12 Ga 31/07; Bl. 509 d.A.) verwiesen.
  • ArbG Chemnitz, 01.11.2007 - 11 Ca 3142/07
    Auszug aus ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
    Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen des Arbeitsgerichts Chemnitz in seinem Verweisungsbeschluss vom 01.11.2007 (11 Ca 3142/07, Bl. 513 ff. d.A.) an.
  • ArbG Kiel, 15.03.2011 - 5 Ga 2a/11

    Ein Arbeitsgericht ist örtlich zuständig durch den Standort des Betriebssitzes im

    Nur für den Fall, dass eine Vielzahl von Unterlassungsanträgen gegen bundesweite Streikmaßnahmen in einem bundesweit tätigen Unternehmen gestellt werden, bleibt Raum für eine derartige Willkürkontrolle ( Arbeitsgericht Nürnberg vom 16.11.2007, Az.: 13 Ca 5293/07 ).
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