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ArbG Neubrandenburg, 16.08.2012 - 4 Ca 626/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Neubrandenburg, 16.08.2012 - 4 Ca 626/11
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 225/12
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 225/12
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Finanzkrise - …
Dem liegt ausweislich des Tatbestandes des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 16.08.2012 - 4 Ca 626/11 - folgender Sachverhalt zu Grunde.das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 16.08.2012 - 4 Ca 626/11 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Anpassung der Betriebsrente ab 01.01.2011 in Höhe von 189, 79 Euro monatlich brutto, hilfsweise in Höhe von 98, 75 Euro, monatlich nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz auf 189, 79 Euro, hilfsweise auf 98, 75 Euro seit dem 15.01.2011 und dann auf den jeweiligen Betrag von 189, 75 Euro, hilfsweise 98, 75 Euro, seit dem 15. eines jeden Folgemonats zu zahlen.