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ArbG Schwerin, 24.09.2020 - 6 Ca 690/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 24.09.2020 - 6 Ca 690/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2021 - 4 Sa 293/20
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2021 - 4 Sa 293/20
Organstellung eines Verbandsgeschäftsführers - Anwendbarkeit des KSchG
Auf die Berufung des Klägers vom 03.11.2020 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 24.09.2020 - 6 Ca 690/20 - wird das Urteil abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin - 6 Ca 690/20 - vom 24.09.2020 abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 19.05.2020 nicht beendet worden und der Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen als Geschäftsführer weiter zu beschäftigen ist.