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   ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00   

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https://dejure.org/2000,20890
ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00 (https://dejure.org/2000,20890)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00 (https://dejure.org/2000,20890)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 2 BVGa 1/00 (https://dejure.org/2000,20890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Betriebsratsmitglieder auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen; Durchsetzung eines Duldungsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung; Objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Verstöße gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Das gelte insbesondere deshalb, weil dem Gesetzgeber zum damaligen Zeitpunkt bereits die Diskussion über das allgemeine Übergangsmandat des Betriebsrats und auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.11.1988 (7 AZR 121/88 , NZA 1989, 433 ff.) bekannt gewesen seien, in der ein allgemeines Übergangsmandat ausdrücklich abgelehnt worden sei.

    Dem steht schließlich auch nicht die vorzitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.11.1988 (7 AZR 121/88 ) entgegen.

  • LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98

    Betriebsübergang: Mandat des Betriebsrats bei rechtsgeschäftlicher

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Im Wege der Gesamtanalogie ist somit generell bei Teilbetriebsübergängen ein Übergangsmandat des Betriebsrats bis zur Neuwahl in den ausgegliederten Teilbetrieben, längstens für den Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen (ebenso LAG Berlin vom 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98 , LAGE Nr. 1 zu § 321 UmwG; ArbG Düsseldorf vom 17.09.1996 - 1 BVGa 12/96 , AIB 1997, 602 ff; ArbG Duisburg vom 03.09.1996 - 2 BVGa 7/96 , AIB 1997, 287; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Auflage, § 21, Rd-Nr. 38 ff., 52; Wiese/Kreutz in: GK BetrVG, § 21, Rd-Nr. 65 ff., 81 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 16.05.1990 - 12 TaBV 9/90

    Beschlussverfahren: Zulässigkeit einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Für ihre Zulässigkeit spricht ferner die vom Gesetzgeber angestrebte Gleichgewichtigkeit des § 23 Abs. 3 BetrVG mit dem Verfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG , zu dem außer Streit steht, dass einem Betriebsratsmitglied durch einstweilige Verfügung die weitere Amtsausübung bis zur rechtskräftigen Entscheidung untersagt werden kann (Wiese/Oetker in GK-BetrVG, § 23 Rd-Nr. 195 f. mit umfangreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 16.05.1990 - 12 TaBV 9/90 , NZA 1991, 29).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.11.1997 - 3 BVGa 52/97

    Anspruch auf Mitbestimmung aus § 99 Betriebsverfassungsgesetz; Voraussetzungen

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Soweit die Beteiligten zu 5) bis 7) insbesondere unter Berufung auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27.11.1997 (3 BVGa 52/97 , NZA-RR 1998, 129 ff.; ebenso ArbG Freiburg vom 20.08.1996 - 4 BVGa 2/96 , NZA-RR 1997, 179 ff.) die Ansicht vertreten, eine analoge Anwendung des § 321 Abs. 1 UmwG scheide von vorneherein mangels planwidriger Gesetzeslücke aus, folgt das erkennende Gericht dem ausdrücklich nicht.
  • ArbG Düsseldorf, 17.09.1996 - 1 BVGa 12/96

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassen der Vorbereitung und Durchführung einer

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Im Wege der Gesamtanalogie ist somit generell bei Teilbetriebsübergängen ein Übergangsmandat des Betriebsrats bis zur Neuwahl in den ausgegliederten Teilbetrieben, längstens für den Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen (ebenso LAG Berlin vom 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98 , LAGE Nr. 1 zu § 321 UmwG; ArbG Düsseldorf vom 17.09.1996 - 1 BVGa 12/96 , AIB 1997, 602 ff; ArbG Duisburg vom 03.09.1996 - 2 BVGa 7/96 , AIB 1997, 287; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Auflage, § 21, Rd-Nr. 38 ff., 52; Wiese/Kreutz in: GK BetrVG, § 21, Rd-Nr. 65 ff., 81 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Freiburg, 20.08.1996 - 4 BVGa 2/96

    Bestellung eines Wahlvorstandes bei einer Betriebsratswahl; Anerkennung eines

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Soweit die Beteiligten zu 5) bis 7) insbesondere unter Berufung auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27.11.1997 (3 BVGa 52/97 , NZA-RR 1998, 129 ff.; ebenso ArbG Freiburg vom 20.08.1996 - 4 BVGa 2/96 , NZA-RR 1997, 179 ff.) die Ansicht vertreten, eine analoge Anwendung des § 321 Abs. 1 UmwG scheide von vorneherein mangels planwidriger Gesetzeslücke aus, folgt das erkennende Gericht dem ausdrücklich nicht.
  • ArbG Duisburg, 03.09.1996 - 2 BVGa 7/96

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00
    Im Wege der Gesamtanalogie ist somit generell bei Teilbetriebsübergängen ein Übergangsmandat des Betriebsrats bis zur Neuwahl in den ausgegliederten Teilbetrieben, längstens für den Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen (ebenso LAG Berlin vom 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98 , LAGE Nr. 1 zu § 321 UmwG; ArbG Düsseldorf vom 17.09.1996 - 1 BVGa 12/96 , AIB 1997, 602 ff; ArbG Duisburg vom 03.09.1996 - 2 BVGa 7/96 , AIB 1997, 287; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Auflage, § 21, Rd-Nr. 38 ff., 52; Wiese/Kreutz in: GK BetrVG, § 21, Rd-Nr. 65 ff., 81 ff. mit weiteren Nachweisen).
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