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ArbG Stralsund, 20.06.2017 - 11 Ca 62/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 20.06.2017 - 11 Ca 62/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 166/17
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 166/17
Einzelfallentscheidung - Entschädigung nach AGG - Nicht erfolgte Einladung eines …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund, Kammern Neubrandenburg vom 20.06.2017 11 Ca 62/17 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund, Kammern Neubrandenburg vom 20.06.2017 - 11 Ca 62/17 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine in das Ermessen des Gerichtes gestellte Entschädigung, jedoch mindestens 4.489,03 EUR (ein Monatsgehalt, zuzüglich 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.02.2017 zu zahlen.