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ArbG Stralsund, 22.09.2020 - 13 Ca 258/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 22.09.2020 - 13 Ca 258/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2021 - 2 Sa 269/20
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2021 - 2 Sa 269/20
Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Tatkündigung - …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund -Kammern Neubrandenburg- vom 22.09.2020 zum Aktenzeichen 13 Ca 258/19 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.Mit Urteil vom 22.09.2020 zum Az.: 13 Ca 258/19 hat das Arbeitsgericht Stralsund -Kammern Neubrandenburg - der Klage stattgegeben und festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 30.06.2019, sondern durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Beklagten vom 30.06.2019 zum 31.07.2019 beendet wurde.
Das Urteil des Arbeitsgericht Stralsund, Kammern Neubrandenburg, (Az: 13 Ca 258/19) vom 22. September 2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.