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ArbG Stralsund, 26.09.2018 - 3 Ca 442/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 26.09.2018 - 3 Ca 442/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2019 - 3 Sa 21/19
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2019 - 3 Sa 21/19
Eingruppierung - IT-Sachbearbeiter - öffentlicher Dienst - besondere Leistungen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.09.2018 - 3 Ca 442/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.09.2018 - 3 Ca 442/17 - den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 5.540,73 EUR brutto für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2019 nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.