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ArbG Stuttgart, 07.12.2020 - 10 Ca 819/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 07.12.2020 - 10 Ca 819/20
- LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
Streitwert - Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 07.12.2020 - 10 Ca 819/20 - dahingehend abgeändert, dass der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert von 2.970,00 EUR auf 8.640,00 EUR angehoben wird.