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   ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21   

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https://dejure.org/2021,18464
ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21 (https://dejure.org/2021,18464)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 14.04.2021 - 4 Ga 23/21 (https://dejure.org/2021,18464)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 14. April 2021 - 4 Ga 23/21 (https://dejure.org/2021,18464)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Für das als Verfügungsgrund danach erforderliche besondere Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers können dabei nur solche Umstände in Betracht kommen, die während des unangefochtenen Bestands des Arbeitsverhältnisses das ideelle Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers noch verstärken (LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 SaGa 11/20 - Rn. 90).

    Auch in diesem Fall bedarf es aber nach zutreffender Ansicht kumulativ eines Verfügungsgrunds in Form eines besonderen Beschäftigungsinteresses (LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 SaGa 11/20 - Rn. 88).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Grundlage dieses Interesses sind nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts § 611 Abs. 1 BGB (nunmehr § 611 a Abs. 1 BGB), §§ 613, 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Artikel 1 und 2 GG (vgl. dazu BAG 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 sowie BAG 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Grundlage dieses Interesses sind nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts § 611 Abs. 1 BGB (nunmehr § 611 a Abs. 1 BGB), §§ 613, 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Artikel 1 und 2 GG (vgl. dazu BAG 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 sowie BAG 27.02.1985 - GS 1/84).
  • LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Besonders strenge Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichert, sondern - wie hier - zumindest zum Teil befriedigen soll, wenn die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweggenommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (vgl. LAG Hamm 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15).
  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Vielmehr ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung der Weiterbeschäftigungsanspruch - mithin der Verfügungsanspruch - nach Ablauf der Kündigungsfrist und vor Ausspruch einer die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Entscheidung ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn die Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt (LAG Köln 15. April 2020 - 4 Ta 55/20 - Rn. 49).
  • LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis,

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger

    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. April 2021 - 4 Ga 23/21 - abgeändert.
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