Rechtsprechung
ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Thüringen
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Verunstaltung von Plakaten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Sofern dies der Fall ist, stellt sich auf der zweiten Stufe die Frage, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist (st. Rspr. BAG; vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09).Dies gilt auch bei Störungen nicht nur im Leistungs-, sondern auch bei solchen im Vertrauensbereich, da nicht von vornherein ausgeschlossen sein kann, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09).
Dies bedeutet, dass selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers konkret zu prüfen ist, ob nicht objektiv die Prognose berechtigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten (BAG, Urteil vom 10.6.2010 - 2 AZR 541/09).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Hinzukommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein solches überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (vgl. BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84). - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Hierbei ist bei jeder Vertragspflichtverletzung, die auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, im Grundsatz davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 29.6.2017 - 2 AZR 302/16).
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Auszug aus ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Umstände, wonach eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch das Verhalten der Klägerin erfolgt sein soll, wurden - abgesehen von der pauschalen Behauptung, die Klägerin gefährde den Betriebsfrieden - nicht vorgetragen (vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgend kann eine Abmahnung entbehrlich sein bei besonders schwerwiegenden Verstößen, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen es offensichtlich ausgeschlossen ist, dass sie der Arbeitgeber hinnimmt (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Auszug aus ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Im Übrigen verstößt die außerordentliche fristlose Kündigung auch insofern gegen den Ultima-ratio-Grundsatz und ist damit unwirksam, als dass eine - hier aufgrund der ordentlichen Unkündbarkeit der Klägerin gemäß § 30 Abs. 3 AVR EKD einzig mögliche - außerordentliche Kündigung, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen, nur mit Einräumung einer sozialen Auslauffrist, die sich an der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist orientieren müsste, hätte erfolgen dürfen (vgl. BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98).
- LAG Baden-Württemberg, 12.01.2024 - 9 Sa 35/23 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe, Az.: 2 Ca 258/22, vom 21. April 2023 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.