Rechtsprechung
ArbG Trier, 04.10.2018 - 2 Ca 236/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,63738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 04.10.2018 - 2 Ca 236/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2019 - 7 Sa 62/19
- BAG, 21.04.2020 - 2 AZN 181/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2019 - 7 Sa 62/19
Außerordentliche Kündigung eines Zeitungszustellers wegen Androhung einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 4. Oktober 2018, Az.: 2 Ca 236/18, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.unter Abänderung des am 4. Oktober 2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Trier, Az. 2 Ca 236/18, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 27. Februar 2018, zugegangen am 28. Februar 2018, nicht beendet worden ist;.