Rechtsprechung
ArbG Trier, 18.06.2019 - 2 Ca 6/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 18.06.2019 - 2 Ca 6/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 370/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 370/19
Restitutionsklage - Sonderzahlung - Weihnachtsgratifikation - Glaubhaftmachung - …
Die Berufung des Restitutionsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Juni 2019, Az. 2 Ca 6/19, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18.06.2019 (Az. 2 Ca 6/19) abzuändern und das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.07.2018 (Az. 3 Ca 1542/17) sowie den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27.12.2018 (Az. 5 Sa 328/18) insoweit aufzuheben, als die Klage auf Gewährung einer Weihnachtsgratifikation 2017 für den Zeitraum 01.12.2016 bis 30.11.2017 iHv. EUR 2.009,70 nebst Zinsen abgewiesen wurde und die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 2.009,70 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30.11.2017 zu zahlen.