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ArbG Trier, 20.10.2021 - 5 Ca 307/19 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 20.10.2021 - 5 Ca 307/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2022 - 3 Sa 438/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2022 - 3 Sa 438/21
Darlegungs- und Beweislast; Stufenklage; eidesstattliche Versicherung; …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20.10.2021 - 5 Ca 307/19 - teilweise aufgehoben und der Zeitraum der Auskunft gem. Ziffer 1 des Urteils auf die Zeit vom 01.10.2017 bis zum 31.08.2019 verlängert.Das Arbeitsgericht Trier hat daraufhin die Beklagte durch Urteil vom 20. Oktober 2021 - 5 Ca 307/19 verurteilt, durch den oder die satzungsgemäß für ihre Vertretung erforderlichen Geschäftsführer die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Beklagten für den Zeitraum 01. Januar 2019 bis 31. August 2019 erteilten Auskunft an Eides statt zu versichern und im Übrigen den Klageantrag zu 2 abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. Oktober 2021 - 5 Ca 307/19 -, der Klägerin zugestellt am 10. November 2021, wird teilweise abgeändert.
die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. Oktober 2021 - 5 Ca 307/19 - zurückzuweisen.
auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. Oktober 2021 - 5 Ca 307/19 - insoweit aufgehoben als es die Beklagte verpflichtet hat, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. August 2019 erteilten Auskunft an Eides statt zu versichern.
die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. Oktober 2021 - 5 Ca 307/19 - zurückzuweisen.