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   ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14   

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ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14 (https://dejure.org/2015,74257)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14 (https://dejure.org/2015,74257)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 1 Ca 1775/14 (https://dejure.org/2015,74257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lehrkoordinators gem. WissZeitVG - Zugehörigkeit zum wissenschaftlichen Personal

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2014 - 2 Sa 224/13

    Befristung - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14
    Nach der Auffassung des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.07.2014, 2 Sa 224/13 sind Seminare und praktische Übungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters regelmäßig wissenschaftliche Dienstleistungen.

    Folglich seien auch die Vermittlung von Fachwissen, praktischen Fertigkeiten sowie die Unterweisung in die Anwendung wissenschaftlicher Methoden wissenschaftliche Dienstleistungen (vgl. Kroll a.a.O., unter Hinweis auf LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.07.2014, 2 Sa 224/13 sowie auf LAG Baden-Württemberg vom 24.02.2014, 1 Sa/13).

    So werden auch nach der zutreffenden Auffassung des LAG Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 30.07.2014, 2 Sa 224/13, Seminare und praktische Übungen regelmäßig als wissenschaftliche Dienstleistungen eingestuft.

  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14
    Im Falle einer Lehrtätigkeit wird wissenschaftliche Betätigung aber nur dann angenommen, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (vgl. BAG vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09, NZA 2011 S. 1280; s. auch LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, zitiert nach juris).

    So hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (Entscheidung vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12) bei einem ausschließlich in der Lehre eingesetzten Wissenschaftlichen Mitarbeiter entschieden, dass Konzeption, Vorbereitung der Lehrveranstaltungen, Korrektur der Studierendenarbeiten, Durchführung von Sprechstunden und Prüfungstätigkeit im Zusammenhang mit der das Arbeitsverhältnis prägenden Lehre stünden.

    Auch die semesterweise Wiederholung der Lehrveranstaltungen sei für den Charakter der wissenschaftlichen Dienstleistung unschädlich" (LAG Hamburg vom 31.10.2012, a.a.O.; s. insbesondere die Zusammenstellung von Kroll: Aktuelles zum Befristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Rechtsprechung und Gesetzgebung, ÖAT 2014, S. 244 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Auszug aus ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14
    Es genüge, dass die Tätigkeit als solche geeignet sei, zu Forschung und Lehre beizutragen, bzw. dass die dem Kläger übertragenen Aufgaben auf eine wissenschaftliche Dienstleistung angelegt waren (vgl. Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 24.02.2014, 1 Sa 8/13).

    Dementsprechend führt das LAG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 24.02.2014, 1 Sa 8/13 auch aus, dass es nicht auf den tatsächlichen Erkenntnisgewinn ankomme, sondern auf die Eignung der Tätigkeit zur Forschung und Lehre beizutragen.

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14
    Im Falle einer Lehrtätigkeit wird wissenschaftliche Betätigung aber nur dann angenommen, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (vgl. BAG vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09, NZA 2011 S. 1280; s. auch LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, zitiert nach juris).

    Als unklar stellt sich demgegenüber die Entscheidung des BAG vom 01.06.2011, a.a.O., Rdnr. 47 dar, wo für das WissZeitVG auf die tatsächlichen Arbeitsanteile abgestellt wird (vgl. ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., Rdnr. 16).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 33/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftlicher Assistent

    Auszug aus ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14
    b) Ausschlaggebend für die vorliegende Entscheidung ist nach Auffassung der Kammer weiter der Umstand, dass für die Beurteilung einer wissenschaftlichen Tätigkeit maßgeblich auf den jeweiligen Arbeitsvertrag und nicht auf die spätere Durchführung des Vertragsverhältnisses abzustellen ist (vgl. BAG vom 06.08.2003, 7 AZR 33/03 = ).
  • LAG Nürnberg, 29.03.2017 - 2 Sa 293/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkoordinator

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 03.06.2015, Az. 1 Ca 1775/14, teilweise abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 03.06.2015, Aktenzeichen 1 Ca 1775/14, abgeändert.

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