Rechtsprechung
ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Blumengießen geht nur mit, Mülltrennung auch ohne Betriebsrat
- rewis.io
Abgrenzung von mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten und mitbestimmtem Ordnungsverhalten im Betrieb betreffend Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Blumengießen, nicht hingegen bei Mülltrennung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Blumengießen - Betriebsrat darf mitbestimmen!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unordnung in Büros: Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers sind nicht immer mitbestimmungspflichtig
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Blumengießen ist mitbestimmungspflichtig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Pflanzenpflege
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsrat bestimmt beim Blumengießen mit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung bei Anordnungen des Arbeitgebers zur Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15
- LAG Nürnberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 38/16
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15
a) Soweit der Arbeitgeber durch seine Handlungen oder Maßnahmen Rechte des Betriebsrates aus § 87 BetrVG verletzt, steht dem Betriebsrat neben dem Sondertatbestand des § 23 Abs. 3 BetrVG ein eigenständiger Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu (ständige Rechtsprechung seit BAG vom 03.05.1994, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23). - BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78
Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular
Auszug aus ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15
Jedoch müssen solche Maßnahmen nach der Rechtsprechung des BAG verpflichtenden Charakter haben (vgl. BAG 1 ABR 1/78 Rn. 35 in: DB 81, 973).
- LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17
Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Wo genau letztlich die Trennlinie zwischen mitbestimmungsfreier Konkretisierung der Arbeitspflicht und mitbestimmtem Ordnungsverhalten zu ziehen ist, ist für das "desk sharing bislang mit Ausnahme weniger instanzgerichtlicher Entscheidungen (ArbG Stuttgart vom 13.12.2016 - 3 BVGa 20/16; ArbG Würzburg vom 08.06.2016 - 12 BV 25/15; ArbG Frankfurt a.M. vom 08.01.2003 - 2 BVGa 587/02) und damit insbesondere höchstrichterlich vollkommen ungeklärt. - LAG Nürnberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 38/16
Mitbestimmung - Unterlassungsanspruch - Arbeitsverhalten - Ordnung im Betrieb
Die Beschwerden des Antragstellers und der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016, Az.: 12 BV 25/15, werden zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016, Aktenzeichen 12 BV 25/15 abzuändern und wir folgt zu entscheiden:.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016 (Az. 12 BV 25/15) wird abgeändert.
- ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17
Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk …
Es kann auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Frankfurt (2 BVGa 587/02, Juris), Stuttgart (3 BVGa 20/16, vom Betriebsrat zur Akte gereicht) und Würzburg (12 BV 25/15, Juris) verwiesen werden. - ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17 Es kann auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Frankfurt (2 BVGa 587/02, Juris), Stuttgart (3 BVGa 20/16, nicht veröffentlicht) und Würzburg (12 BV 25/15, Juris) verwiesen werden.