Rechtsprechung
   ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14269
ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15 (https://dejure.org/2016,14269)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - 12 BV 25/15 (https://dejure.org/2016,14269)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 12 BV 25/15 (https://dejure.org/2016,14269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Blumengießen geht nur mit, Mülltrennung auch ohne Betriebsrat

  • rewis.io

    Abgrenzung von mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten und mitbestimmtem Ordnungsverhalten im Betrieb betreffend Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Blumengießen, nicht hingegen bei Mülltrennung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Blumengießen - Betriebsrat darf mitbestimmen!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unordnung in Büros: Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers sind nicht immer mitbestimmungspflichtig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Blumengießen ist mitbestimmungspflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Pflanzenpflege

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat bestimmt beim Blumengießen mit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Anordnungen des Arbeitgebers zur Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15
    a) Soweit der Arbeitgeber durch seine Handlungen oder Maßnahmen Rechte des Betriebsrates aus § 87 BetrVG verletzt, steht dem Betriebsrat neben dem Sondertatbestand des § 23 Abs. 3 BetrVG ein eigenständiger Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu (ständige Rechtsprechung seit BAG vom 03.05.1994, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15
    Jedoch müssen solche Maßnahmen nach der Rechtsprechung des BAG verpflichtenden Charakter haben (vgl. BAG 1 ABR 1/78 Rn. 35 in: DB 81, 973).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Wo genau letztlich die Trennlinie zwischen mitbestimmungsfreier Konkretisierung der Arbeitspflicht und mitbestimmtem Ordnungsverhalten zu ziehen ist, ist für das "desk sharing bislang mit Ausnahme weniger instanzgerichtlicher Entscheidungen (ArbG Stuttgart vom 13.12.2016 - 3 BVGa 20/16; ArbG Würzburg vom 08.06.2016 - 12 BV 25/15; ArbG Frankfurt a.M. vom 08.01.2003 - 2 BVGa 587/02) und damit insbesondere höchstrichterlich vollkommen ungeklärt.
  • LAG Nürnberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 38/16

    Mitbestimmung - Unterlassungsanspruch - Arbeitsverhalten - Ordnung im Betrieb

    Die Beschwerden des Antragstellers und der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016, Az.: 12 BV 25/15, werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016, Aktenzeichen 12 BV 25/15 abzuändern und wir folgt zu entscheiden:.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016 (Az. 12 BV 25/15) wird abgeändert.

  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17

    Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk

    Es kann auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Frankfurt (2 BVGa 587/02, Juris), Stuttgart (3 BVGa 20/16, vom Betriebsrat zur Akte gereicht) und Würzburg (12 BV 25/15, Juris) verwiesen werden.
  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Es kann auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichte Frankfurt (2 BVGa 587/02, Juris), Stuttgart (3 BVGa 20/16, nicht veröffentlicht) und Würzburg (12 BV 25/15, Juris) verwiesen werden.
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