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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11   

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https://dejure.org/2012,37911
ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11 (https://dejure.org/2012,37911)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11 (https://dejure.org/2012,37911)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 5 Ca 1344/11 (https://dejure.org/2012,37911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Insolvenzverwalter wegen Verletzung der Fürsorgepflicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn Insolvenzverwalter Originalantrag auf Insolvenzgeld versehentlich nicht weiterleitet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11
    Deshalb muss er u.U. besondere Maßnahmen treffen, welche die Entstehung eines Schadens, insbesondere eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers, verhindern können (BAG, NZA 1994, 281 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93] ).

    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es nicht gebietet, den Arbeitnehmer im Kündigungsfall auf die drohende Gefahr der Präklusion und die zur Vermeidung derselben einzuhaltende Klagefrist des § 4 KSchG hinzuweisen (BAG, NZA 1994, 281 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93] ; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.6.1980 - 7 Ta 83/80; zur - ebenfalls verneinten - Aufklärungspflicht des Insolvenzverwalters nach Kündigung: LAG Köln, Beschl. v. 18.8.2006 - 9 Ta 272/06).

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11
    Auf eine derart gesteigerte Aufklärungspflicht des Arbeitgebers hat das BAG etwa im Bereich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (BAG, NZA 1992, 973) oder im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen erkannt, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande gekommen sind und dieser den Eindruck erweckt hat, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt würden (BAG, NZA 2003, 687).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11
    Vor diesem Hintergrund hat das BAG entschieden, dass selbst dann, wenn der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gesetzlich gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, unterlässt, dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber begründet (BAG, NZA 2005, 1406).
  • LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06

    nachträgliche Klagezulassung; Aufklärung; Betriebsübergang; Insolvenzverwalter

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11
    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es nicht gebietet, den Arbeitnehmer im Kündigungsfall auf die drohende Gefahr der Präklusion und die zur Vermeidung derselben einzuhaltende Klagefrist des § 4 KSchG hinzuweisen (BAG, NZA 1994, 281 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93] ; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.6.1980 - 7 Ta 83/80; zur - ebenfalls verneinten - Aufklärungspflicht des Insolvenzverwalters nach Kündigung: LAG Köln, Beschl. v. 18.8.2006 - 9 Ta 272/06).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.1980 - 7 Ta 83/80
    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11
    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es nicht gebietet, den Arbeitnehmer im Kündigungsfall auf die drohende Gefahr der Präklusion und die zur Vermeidung derselben einzuhaltende Klagefrist des § 4 KSchG hinzuweisen (BAG, NZA 1994, 281 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93] ; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.6.1980 - 7 Ta 83/80; zur - ebenfalls verneinten - Aufklärungspflicht des Insolvenzverwalters nach Kündigung: LAG Köln, Beschl. v. 18.8.2006 - 9 Ta 272/06).
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