Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 04.05.2011 - 2 BV 25/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 04.05.2011 - 2 BV 25/10
- LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11
Behinderung der Betriebsratsarbeit
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 4.5.2011 - 2 BV 25/10 abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 4.5.2011 -2 BV 25/10- abzuändern und dem Arbeitgeber aufzugeben, es zu unterlassen entsprechend der Mail des Herrn J, Director Production, vom 6.9.2010 zu verlangen, dass a) Anfragen des Betriebsrates an Mitarbeiter oder Vorgesetzte schriftlich formuliert werden müssen und diese Anfragen in Kopie beziehungsweise cc der Bereichsleitung zur Kenntnis übermittelt werden, b) Antworten von Mitarbeitern oder Vorgesetzten auf Fragen des Betriebsrats schriftlich formuliert werden müssen und in Kopie beziehungsweise cc der Bereichsleitung zur Kenntnis übermittelt werden, c) Vorgaben des Betriebsrates bei Anfragen an Mitarbeiter oder Vorgesetzte schriftlich formuliert werden müssen und in Kopie beziehungsweise cc der Bereichsleitung zur Kenntnis übermittelt werden.