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ArbG Wiesbaden, 05.01.2017 - 4 Ca 1825/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 05.01.2017 - 4 Ca 1825/16
- LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Januar 2017 - 4 Ca 1825/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Januar 2017 - 4 Ca 1825/16 - abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Januar 2017 - 4 Ca 1825/16 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.