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ArbG Zwickau, 04.04.2018 - 8 Ca 951/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 04.04.2018 - 8 Ca 951/17
- LAG Sachsen, 09.10.2018 - 7 Sa 164/18
- BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 09.10.2018 - 7 Sa 164/18
Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 04.04.2018 - 8 Ca 951/17 - wird auf dessen Kosten.Mit der am 27.07.2017 beim Arbeitsgericht Zwickau eingegangenen Klage ( 8 Ca 951/17) hat der Kläger die Abgeltung des Urlaubs 2016 in Höhe von 2.041,85 EUR brutto nebst Zinsen gerichtlich geltend gemacht.
Das Arbeitsgericht Zwickau hat mit Urteil vom 04.04.2018 - 8 Ca 951/17 - die Klage abgewiesen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 04.04.2018 - 8 Ca 951/17 - wird abgeändert.
Die gemäß § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG , 519, 520 ZPO ) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 04.04.2018 - 8 Ca 951/17 - ist als unbegründet zurückzuweisen.