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ArbG Zwickau, 28.11.2022 - 4 BV 4/22 |
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Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 28.11.2022 - 4 BV 4/22
- LAG Sachsen, 23.01.2024 - 3 TaBV 9/23
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 23.01.2024 - 3 TaBV 9/23 Die Beschwerden der Beteiligten zu 7. und 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.11.2022 - 4 BV 4/22 - werden zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.11.2022 - 4 BV 4/22 - abzuändern und den Antrag der Antragsteller/Beteiligten zu 1. bis 6. zurückzuweisen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.11.2022 - 4 BV 4/22 - abzuändern und den Hilfsantrag zurückzuweisen.
Die gemäß § 87 Abs. 1 ArbGG statthaften und auch im Übrigen zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten sowie ausgeführten Beschwerden der Arbeitgeberin/Beteiligten zu 7. und des Betriebsrats/Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.11.2022 - 4 BV 4/22 - sind zurückzuweisen, denn sie sind nicht begründet.