Rechtsprechung
ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsratsanhörung, Darlegungs- und Beweislast
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für das Erfolgen einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung auf die entsprechende Behauptung des Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
- LAG Köln, 13.06.2018 - 11 Sa 886/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
Hinsichtlich der Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Im Prozess hat der Arbeitnehmer zunächst vorzutragen, dass ein Betriebsrat besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war.Auf die entsprechende Behauptung des Arbeitnehmers hin trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Er hat den Anhörungsprozess detailliert zu schildern, eine etwaig schriftliche Anhörung vorzulegen und die Reaktion des Betriebsrats darzulegen (…ErfK/Kania, 17. Aufl. 2017, § 102 Rdn. 30).
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
Hinsichtlich der Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Im Prozess hat der Arbeitnehmer zunächst vorzutragen, dass ein Betriebsrat besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war. - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
Auf die entsprechende Behauptung des Arbeitnehmers hin trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Er hat den Anhörungsprozess detailliert zu schildern, eine etwaig schriftliche Anhörung vorzulegen und die Reaktion des Betriebsrats darzulegen (…ErfK/Kania, 17. Aufl. 2017, § 102 Rdn. 30). - LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 408/14
Gleichbehandlung, beurlaubte Beamte, Sozialplan, Abfindung
Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
Dies erfordert einen detaillierten Sachvortrag des Arbeitgebers, der nach konkretem Bestreiten des Arbeitnehmers eine Beweiserhebung durch das Gericht über die tatsächlich streitigen Tatsachen möglich macht (LAG Hamm, Urteil vom 06.06.2014 - 18 Sa 408/14).
- LAG Köln, 13.06.2018 - 11 Sa 886/17
Betriebsbedingte Kündigung; Einzelfall
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.09.2017 - 2 Ca 827/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.09.2017, Az. 2 Ca 827/17, abzuändern und die Klage abzuweisen.