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   ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17   

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https://dejure.org/2017,35200
ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17 (https://dejure.org/2017,35200)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 Ca 827/17 (https://dejure.org/2017,35200)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 Ca 827/17 (https://dejure.org/2017,35200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsratsanhörung, Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für das Erfolgen einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung auf die entsprechende Behauptung des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
    Hinsichtlich der Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Im Prozess hat der Arbeitnehmer zunächst vorzutragen, dass ein Betriebsrat besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war.

    Auf die entsprechende Behauptung des Arbeitnehmers hin trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Er hat den Anhörungsprozess detailliert zu schildern, eine etwaig schriftliche Anhörung vorzulegen und die Reaktion des Betriebsrats darzulegen (ErfK/Kania, 17. Aufl. 2017, § 102 Rdn. 30).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
    Hinsichtlich der Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Im Prozess hat der Arbeitnehmer zunächst vorzutragen, dass ein Betriebsrat besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
    Auf die entsprechende Behauptung des Arbeitnehmers hin trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11; Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04): Er hat den Anhörungsprozess detailliert zu schildern, eine etwaig schriftliche Anhörung vorzulegen und die Reaktion des Betriebsrats darzulegen (ErfK/Kania, 17. Aufl. 2017, § 102 Rdn. 30).
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 408/14

    Gleichbehandlung, beurlaubte Beamte, Sozialplan, Abfindung

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.09.2017 - 2 Ca 827/17
    Dies erfordert einen detaillierten Sachvortrag des Arbeitgebers, der nach konkretem Bestreiten des Arbeitnehmers eine Beweiserhebung durch das Gericht über die tatsächlich streitigen Tatsachen möglich macht (LAG Hamm, Urteil vom 06.06.2014 - 18 Sa 408/14).
  • LAG Köln, 13.06.2018 - 11 Sa 886/17

    Betriebsbedingte Kündigung; Einzelfall

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.09.2017 - 2 Ca 827/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.09.2017, Az. 2 Ca 827/17, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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