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ArbG Bayreuth, 23.06.2009 - 1 Ca 821/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 23.06.2009 - 1 Ca 821/08
- LAG Nürnberg, 18.05.2011 - 2 Sa 385/09
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 18.05.2011 - 2 Sa 385/09
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Wartezeit nach § 1 Abs 1 KSchG - …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 23.06.2009, Az. 1 Ca 821/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth (Az. 1 Ca 821/08) vom 23.06.2009 wird aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 23.06.2009 (Az.: 1 Ca 821/08) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.