Rechtsprechung
ArbG Berlin, 05.02.2008 - 54 BV 13961/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligtenfähigkeit und Antragsbefugnis eines Arbeitnehmers im Beschlussverfahren; Betroffenheit der materiellen Rechtsstellung eines formal am Verfahren Beteiligten; Verfahren zur gerichtlichen Klärung der Tarifzuständigkeit und Tariffähigkeit von Vereinigungen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht Berlin zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85
Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus ArbG Berlin, 05.02.2008 - 54 BV 13961/06
Neben den nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsbefugten Stellen können nur die dort genannten Vereinigungen das Verfahren betreiben bzw. sich aufgrund ihrer Antragsbefugnis an einem bereits laufenden Verfahren beteiligen (siehe hierzu BAG v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85).Deshalb konnte auch ... der am Verfahren des Arbeitnehmers ... über § 97 Abs. 2 in Verbindung mit § 83 Abs. 3 ArbGG als Spitzenorganisation der Arbeitnehmer beteiligt war (siehe zur Beteiligung insoweit BAG v. 25.11.1986, a.a.O), keinen eigenen Sachantrag stellen.
- BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft
Auszug aus ArbG Berlin, 05.02.2008 - 54 BV 13961/06
Soweit § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG darüber hinaus eine Antragsbefugnis in Fällen verleiht, in denen, ein anderer Rechtsstreit wegen des Streits um die Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit einer Vereinigung ausgesetzt worden ist, wird eine für das Beschlussverfahren erhebliche Antragsbefugnis allein durch und in den Grenzen des Aussetzungsbeschlusses begründet (siehe BAG v. 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05). - BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus ArbG Berlin, 05.02.2008 - 54 BV 13961/06
Denn die materielle Rechtskraft einer Entscheidung wirkt nur solange, wie sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt später nicht wesentlich geändert hat (siehe auch BAG, Beschluss v. 6.6.2000 - 1 ABR 21/99 - ) Die fortwirkende Rechtskraft einer früheren Entscheidung ist im Übrigen erst im späteren Verfahren vom Gericht zu überprüfen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
In dem Verfahren - 54 BV 13961/06 - sind die zur Entscheidung gestellten Anträge durch Beschluss vom 5.2.2008 als unzulässig zurückgewiesen worden. - ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
Auch die beim Arbeitsgericht Berlin anhängig gemachten Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG zu den Geschäftszeichen 54 BV 13961/06 (ohne Entscheidung in der Sache beendet), 1 BV 3/09 (früher: 47 BV 1175/07) und 63 BV 9415/08 verweisen darauf.Dass es zu den satzungsmäßigen Aufgaben des Beteiligten zu 4) gehört, selbst Tarifverträge, zudem auf dem Gebiet der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, abzuschließen, wird von keinem Beteiligten behauptet, weder im vorliegenden Verfahren, noch in dem abgeschlossenen Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG der Kammer 54 des Arbeitsgerichts Berlin (vgl. Beschluss vom 05.02.2008, 54 BV 13961/06, Rn. 27 (juris)).
Dann müsste jeder Mitgliedsverband selbst tariffähig sein (so ohne nähere Begründung BAG vom 02.11.1960, AP Nr. 1 zu § 97 ArbGG 1953;… Däubler/Peter, Kommentar zum TVG, § 2 Rn. 59; vgl. a. Arbeitsgericht Berlin vom 05.02.2008, 54 BV 13961/06, Rn. 34 f. (juris)).