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   ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04   

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ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 (https://dejure.org/2005,34836)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 (https://dejure.org/2005,34836)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 5 Ca 2275/04 (https://dejure.org/2005,34836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04

    Befristung Justizangestellte NW

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Die Dauer der Befristung bedarf nämlich keiner eigenen Rechtfertigung (st. Rspr. vgl. LAG Hamm 24.02.2005, Az: 11 Sa 1447/04 zitiert nach Juris).

    Eine Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts führt zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 707/00, NZA 2002, 811; LAG Hamm, 24.02.2005, a.a.O.).

    Der Arbeitgeber genügt seiner Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat, wenn er dem Personalrat die beabsichtigte Befristungsdauer und den Sachgrund für die Befristung seiner Art nach mitteilt (typologisierende Bezeichnung), (vgl. LAG Hamm, 24.02.2005 a.a.O.; BAG 27.09.2000, AP Nr. 1 zu § 61 LPVG Brandenburg).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Deshalb kann der Arbeitnehmer vor der Zustellung der Befristungsklage das Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags ohne weitere Anhaltspunkte nicht so verstehen, dass dieser Vertrag nur gelten soll, wenn nicht bereits auf Grund des vorangegangenen Vertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist (BAG 13.10.2004, a.a.O.).

    aa) Der für die Rechtfertigung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem befristeten Ausfall des Stammarbeitnehmers und der befristeten Einstellung des Vertretungsarbeitnehmers ist nicht bereits dann zu bejahen, wenn die fachliche Austauschbarkeit der beiden betroffenen Arbeitnehmer innerhalb der Dienststelle aufgezeigt wird (BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03, zitiert nach Juris).

    Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03, jeweils zitiert nach Juris).

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Ausreichend ist die Darlegung des Arbeitgebers, dass er rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt hat, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG 21.02.2001 - 7 AZR 107/00, AP Nr. 228 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Nach der vorzitierten Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 21.02.2001, a.a.O.) war ein konkreter Beschluss des beklagten Landes, die Justizangestellte C in die Familienabteilung zu versetzen nicht erforderlich.

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Die Klägerin beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.03.2004 (Az. 7 AZR 402/03) und ist der Ansicht, das beklagte Land habe ein konkretes Vertretungskonzept nicht vorgetragen.

    Die Klage konnte schon vor Ablauf der vereinbarten Befristung erhoben werden (BAG 10.03.2004 - 7 AZR 402/03; BAG 15.08.2001 - 7 AZR 274/00, jeweils zitiert nach Juris).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Eine Erkundigungspflicht des Arbeitgebers besteht insoweit allerdings nicht (BAG 23.08.1984 - 2 AZR 391/83, NZA 1985, 335).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Eine Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts führt zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 707/00, NZA 2002, 811; LAG Hamm, 24.02.2005, a.a.O.).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Ausreichend ist, dass im Arbeitsvertrag die maßgebliche Befristungsgrundform, also Zeitangestellter oder Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder Angestellter zur zeitweiligen Aushilfe/Vertretung, vereinbart ist (BAG 17.04.2002 - 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 SR 2 y BAT; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 477/97, AP Nr. 17 zu § 2 SR 2 y BAT).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Ausreichend ist, dass im Arbeitsvertrag die maßgebliche Befristungsgrundform, also Zeitangestellter oder Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder Angestellter zur zeitweiligen Aushilfe/Vertretung, vereinbart ist (BAG 17.04.2002 - 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 SR 2 y BAT; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 477/97, AP Nr. 17 zu § 2 SR 2 y BAT).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92

    Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Hingegen ist der Abschluss mehrerer befristeter Verträge mit einer Laufzeit von jeweils weniger als fünf Jahren auch dann mit der Protokollnotiz 2 zu Nr. 1 SR 2 y zu vereinbaren, wenn die Summe der Vertragslaufzeiten mehr als fünf Jahre ergibt (BAG 21.04.1993 - 7 AZR 376/92, AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ErfK-Müller-Glöge, 5. Aufl. 2005, § 22 TzBfG Rz. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.1984 - L 10 U 903/84
    Auszug aus ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
    Eine Erkundigungspflicht des Arbeitgebers besteht insoweit allerdings nicht (BAG 23.08.1984 - 2 AZR 391/83, NZA 1985, 335).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen vorübergehenden Mehrbedarfs

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 33/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftlicher Assistent

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Auf die Berufung der Klägerin vom 28.06.2005 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 - abgeändert.

    Unter dem 26.10.2004 vereinbarten die Parteien einen "Nachtragsarbeitsvertrag", aufgrund dessen die Klägerin ab dem 01.11.2004 bis zur rechtskräftigen Entscheidung oder Beendigung des Verfahrens 5 Ca 2275/04 (Arbeitsgericht Bochum) als vollbeschäftigte Angestellte auf bestimmte Zeit weiterbeschäftigt wurde, und zwar zur Vermeidung des Annahmeverzuges während des schwebenden Prozesses.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.05.2005 (5 Ca 2275/04) nach den Schlussanträgen der Klägerin in der ersten Instanz zu erkennen.

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25. Mai 2005 - 5 Ca 2275/04 - wird zurückgewiesen.
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